Aktuell verzichtet die DKV auf ihre sonst übliche Wartezeit von 8 Monaten. Das gilt zumindest für die Zahnzusatzversicherung im KombiMed Tarif „KDT85“. Der Tarif zeichnet sich durch einen sehr guten Versicherungsschutz aus. Das hat auch die Stiftung Warentest in der Ausgabe 05/2018 bestätigt und dem Zahnzusatztarif die Note „Sehr gut (1,3)“ gegeben.
Damit der Wartezeitverzicht in Anspruch genommen werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen zutreffen:
Nach dem Vertragsabschluss erhalten die Kunden ein Bestätigung über den Wegfall der Wartezeit in Form einer Urkunde.
Der Tarif KDT85 aus der KombiMed-Reihe erstattet die folgenden Leistungen:
Die Erstattungssätze sind inklusive der Vorleistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie teuer die Zahnversicherung für Sie ist können Sie mit einem unverbindlichen Vergleich berechnen lassen.