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Wechsel Private Krankenversicherung | Pro und Contra

Aufgrund der bisherigen Regelung bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung, war es Privatversicherten nur möglich die Altersrückstellungen innerhalb des bisherigen Unternehmens mitzunehmen. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen sind die Altersrückstellungen verloren gegangen.

Für privatversicherte Kunden, die bereits vor dem 01.01.2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, bestand die Möglichkeit im ersten Halbjahr 2009 die Versicherung unter anteiliger Anrechnung der Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifs zu wechseln.

Dafür musste der Versicherte allerdings bei dem neuen Unternehmen erst in den Basistarif wechseln, damit er die anteilige Anrechnung der Alterungsrückstellungen erhält. Neukunden in der privaten Krankenversicherung ab dem 01.01.2009 können noch über das erste Halbjahr 2009 hinaus den Versicherer wechseln und die Altersrückstellungen mitnehmen. Bei einem Wechsel des Versicherungstarifs innerhalb des bisherigen Unternehmens werden die Altersrückstellungen voll angerechnet.

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Ein Wechsel in der privaten Krankenversicherung ist jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Vorab muss eine Mindestvertragslaufzeit erfüllt sein, damit ein Wechsel wirksam wird. Diese ist je nach Krankenversicherung unterschiedlich.

Werden die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung aufgrund steigender Heilbehandlungskosten, häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, steigender Lebenserwartungen oder aufgrund sonstiger Tatsachen angehoben, sodass Sie einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen müssen, können Sie das Vertragsverhältnis zum Erhöhungszeitpunkt mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Frist für die Kündigung Krankenversicherung beginnt ab Zugang der Änderungsmitteilung.

Der Wechsel wird dann zum Erhöhungszeitpunkt vollzogen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie dann in eine private Krankenversicherung mit sehr guter Beitragsstabilität und guten Leistungen wechseln.

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Viele Krankenversicherungen verschicken die Mitteilung für eine Beitragserhöhung erst relativ spät an die Kunden, damit die Kunden denken, dass Sie die Versicherung nur noch wechseln können, wenn sie sehr schnell handeln. Die Kunden wollen dann nicht alles auf die schnelle machen und verzichten auf einen Wechsel.

Werden die Versicherunsbeiträge beispielsweise zum 01. Januar des nächsten Jahres erhöht, verschickt die Krankenversicherung die Mitteilung über die Erhöhung erst am 15. Dezember an die Kunden. Da zu diesem Zeitpunkt oft noch Erledigungen für das Weihnachtsfest gemacht werden müssen und beruflich viele Aufträge zum Jahresabschluss abgeschlossen werden müssen, machen sich die privat versicherten Kunden keine Gedanken um die Beitragserhöhung.

Viele vergessen dabei, dass sie sich auch noch im kommenden Jahr mit der Beitragserhöhung beschäftigen können, da die Kündigungsfrist bis zum 15. Januar läuft. Sie können sich somit vier Wochen für oder gegen einen Wechsel der Krankenversicherung entscheiden.

Die jeweiligen Pro und Contra sollten bei einem Wechsel genau betrachtet werden. Daher suchen Sie sich stets einen Berater, der Ihnen bei der Versicherungslösung hilft. Die Wünsche werden dann gemeinsam besprochen. Bei dem Wechsel der privaten Krankenversicherung hilft Ihnen der Berater in der Regel auch, damit alles seinen gewohnten Weg geht.


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