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Wartezeit Private Krankenversicherung | Wartefrist

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Für die private Krankenversicherung gilt bei einem Neuabschluss der Versicherung in der Regel eine Wartezeit. Das bedeutet, dass bestimmte Leistungen der Krankenversicherung erst nach Ablauf einer vorgegebenen Wartefrist in dem Versicherungsschutz enthalten sind und die Heilbehandlungen über die private Krankenversicherung erstattet werden.

Allgemeine Wartezeit
Soweit Wartezeiten in der Krankenversicherung, Krankenhaustagegeld-Versicherung und Krankentagegeld-Versicherung vereinbart wurden, darf die allgemeine Wartezeit, zum Beispiel für ambulante Heilbehandlungen, nicht länger als drei Monate andauern. Die allgemeine Wartezeit gilt für alle ärztlichen Leistungen. Die Wartezeit entfällt jedoch, wenn Sie einen Unfall erleiden oder Ihren Ehepartner bei einer neuen Eheschließung mitversichern möchten. Die Eheschließung müssen Sie dann innerhalb von zwei Monaten bei der Krankenversicherung anzeigen.

Besondere Wartezeit
Die besondere Wartezeit für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie darf die Dauer von acht Monaten nicht überschreiten. Bei der besonderen Wartezeit ist die Wartefrist in der Regel immer länger als in der allgemeinen Wartezeit.

Bei der Pflegeversicherung dürfen die Wartezeiten eine Dauer von drei Jahren nicht überschreiten.

Vergleich Private Krankenversicherung

Allerdings gibt es auch Gegebenheiten in denen die Wartezeiten entfallen können. Für Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, kann die zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet werden.

Die private Krankenversicherung muss nur innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung der Vorversicherung beantragt werden und im direkten Anschluss an die gesetzliche Krankenversicherung beginnen. Dies gilt auch für Personen, die aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge ausscheiden.

Eine weitere Option, um die Wartezeit nicht in Anspruch nehmen zu müssen, wäre ein ärztlicher Bericht zu dem Gesundheitszustand der versicherten Person. Dieser kann zusammen mit dem Versicherungsantrag bei dem Versicherungsunternehmen eingereicht werden. Sofern keine starken gesundheitlichen Einschränkungen vorhanden sind, entfallen auch bei diesem Verfahren die Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung für die versicherte Person.

Sollte bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Wartezeit vorhanden sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit die Wartefrist auch für Sie entfällt.

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Krankenversicherung ohne Wartezeit

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