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Versicherungsaufsicht | BaFin

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Die Aufsicht im Versicherungswesen für die Individualversicherungen, wie zum Beispiel Sachversicherung, Lebensversicherung und private Krankenversicherung, führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin).

Die BaFin wurde am 1. Mai 2002 durch den Zusammenschluss des „Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen“, des „Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen“ und des „Bundesaufsichtsamtes für Wertpapierhandel“ gegründet. Durch den Zusammenschluss entstand eine einheitliche Aufsicht, die die Risiken und Verflechtungen des nationalen und internationalen Kapitalmarktes aufgreifen und kontrollieren soll.

Die BaFin wird in die Versicherungs-, Banken- und Wertpapieraufsicht untergliedert. Die Ziele dieser Allfinanzaufsicht ist die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors, die Solvenzsicherung der Banken, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen und der Schutz der Kunden, Versicherungsnehmer und Anleger.

Die Schaffung der Versicherungsaufsicht hat verschiedene Gründe und Zwecke. Die Versicherungsaufsicht soll unsolide Gründungen vermeiden und die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherstellen. Dadurch werden die Versicherten geschützt und unangemessene Benachteiligungen werden vermieden.

Darüber hinaus kontrolliert die BaFin die Kriterien für die Zulassung eines neuen Versicherungsunternehmens. Damit ein neues Versicherungsunternehmen für den Markt zugelassen wird, muss es bestimmte Eigenschaften erfüllen. Darunter fallen:

· Ordnungsgemäßer Geschäftsplan mit einer Satzung und Angabe darüber, welche Versicherungssparten betrieben und welche Risiken gedeckt werden sollen

· Vorhandensein einer bestimmten Höhe an Eigenkapital

· Zuverlässigkeit und Eignung des Vorstandes

· Ein Versicherungsunternehmen kann nur als Aktiengesellschaft, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder als öffentlich-rechtliche Anstalt geführt werden

· Eine Unterteilung der Versicherungssparten ist notwendig
Die Kontrolle über die Zulassung durch die BaFin ist nicht die letzte Prüfung, die sich ein Versicherungsunternehmen unterziehen muss. Die Versicherer werden auch laufend von der Versicherungsaufsicht geprüft. Dabei ist zwischen der Rechtsaufsicht und der Finanzaufsicht zu unterscheiden.
Die Rechtsaufsicht begutachtet Rechtsverstöße und hat folgende Aufgaben:

· Gewährleistung kompetenter Versicherungsvermittlung

· Änderungen des Geschäftsplans müssen genehmigt werden

· Kontrolle der Überschussanteile

· Sicherstellung von korrekter Schadenabwicklung und Aufnahme von Beschwerden der Versicherungsnehmer

· Beobachtung von Gesetzesverstößen seitens des Versicherungsunternehmens

· Kontrolle der allgemeinen Versicherungsbedingungen
Die Finanzaufsicht ist für die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zuständig und begutachtet folgende Geschäftsereignisse:

· Die Bildung von versicherungs-technischen Rückstellungen

· Risikogerechte Kapitalanlage

· Prüfung der Eigenkapitalausstattung (Solvabilität)

· Bestand einer angemessenen Rückversicherung

· Einhaltung von kaufmännischen Grundsätzen

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