Vergleich Private Krankenversicherung | Kostenlos PKV vergleichen

Suche

Direkt zum Seiteninhalt

Versicherungsantrag | Antragsaufnahme

Versicherungslexikon > H - Z

Der Versicherungsantrag ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Versicherungsinteressenten, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller einen Versicherungsvertrag abschließen möchte. Der Antrag ist an keiner Form gebunden.

Allerdings wird in der Regel ein Versicherungsantrag des Versicherungsunternehmens verwendet, um vor allem vertragsrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Dies gilt sowohl für das Versicherungsunternehmen als auch für den zukünftigen Versicherungsnehmer.

Bereits bei der Antragsaufnahme muss dem Antragsteller alle notwendigen Verbraucherinformationen, wie zum Beispiel allgemeine Versicherungsbedingungen oder Tarifbestimmungen, zur Verfügung gestellt werden. Eine Durchschrift von dem Versicherungsantrag wird dem Antragsteller auch ausgehändigt.

Der Versicherungsantrag hat drei verschiedene Bestandteile. Wie oben bereits erwähnt, ist der Antrag eine Willenserklärung. Der Antragsteller erklärt sich demnach damit einverstanden den Versicherungsvertrag abzuschließen. Vorher sollte ein Vergleich private Krankenversicherung gut durchgeführt worden sein.

Weiterhin gibt es die Wissenserklärung, die verdeutlicht, dass die Angaben zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, zum Beispiel zur Gesundheitserklärung, für den Versicherer zur Kalkulation des Risikos wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Die Schlusserklärung ist oft am Ende des Antrages. Die Schlusserklärung enthält vor allem eine mögliche Einzugsermächtigung für die Versicherungsbeiträge, eine Einwilligung zum Datenschutz und eine Schweigepflichtentbindungserklärung. Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist nicht zwingend erforderlich und kann auch im Nachhinein von dem Versicherungsnehmer erteilt werden. Hiermit sind in der Regel aber weitere Kosten verbunden.

Das Versicherungsunternehmen bestätigt die Annahme des Versicherungsantrages mit der Zusendung des Versicherungsscheins oder einer ausdrücklichen Annahmebestätigung an den Versicherungsnehmer.

>>> Angebot Krankenversicherung

Startseite | Private Krankenversicherung | Private Krankenversicherung für Angestellte | Private Krankenversicherung für Selbstständige | Private Krankenversicherung für Studenten | Private Krankenversicherung Kinder | Beihilfe | Private Krankenzusatz-Versicherung | Private Pflegeversicherung | Wechsel Krankenversicherung | Vergleich private und gesetzliche Krankenversicherung | Familienversicherung | Altersrückstellung | Basistarif | Gruppenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung | Gesundheitsreform | Versicherungslexikon | Sitemap


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü