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Private Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung eine erforderliche Krankenzusatzversicherung.
Wechseln Sie in die private Krankenversicherung, sind Sie verpflichtet eine private Pflegepflichtversicherung mit einzubeziehen, die den gleichen Leistungsumfang wie die gesetzliche Pflegeversicherung hat.
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung sind in drei Stufen gegliedert:
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung mindestens einmal täglich Hilfe für wenigsten zwei Verrichtungen benötigen.
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigen.
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung rund um die Uhr, auch nachts, betreut werden müssen.
Kostenerstattungen nach Pflegestufen
Sie erhalten bei verschiedenen Pflegestufen jeweils einen unterschiedlichen Betrag von der Pflegeversicherung. Die Erstattungssätze sehen dann so aus:
Pflegestufe 1: 420,- Euro
Pflegestufe 2: 980,- Euro
Pflegestufe 3: 1.470,- Euro
Um die Kosten im Rahmen zu halten, gibt es für die Krankenzusatzversicherung einen Pflegeversicherung Vergleich.
Die Kostenerstattungen aus der Pflegepflichtversicherung sind sehr gering, wenn man bedenkt, dass für Sie bereits bei der Pflegestufe 1 Kosten in Höhe von 1.200,- bis 2.500,- Euro monatlich für ein Pflegeheim anfallen werden.
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