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Private Krankenzusatz-Versicherung
Krankheitsbedingte Ausfälle im Beruf können für Sie erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge haben. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Ihnen ein Krankentagegeld erst nach dem 42. Krankheitstag. Die Höchstgrenzen der Leistungen für das Krankentagegeld beträgt bei Angestellten 70% vom Bruttoeinkommen, höchstens jedoch 90% vom Nettoeinkommen.
Selbstständige trifft es besonders hart, wenn sie in ihrem Betrieb krankheitsbedingt ausfallen und keine weiteren Beschäftigte vorhanden sind, die den Umsatz antreiben können. Damit laufende Rechnungen bezahlt werden können, können Selbstständige das Krankentagegeld bereits ab dem 8. Tag bei der Versicherung vereinbaren.
Während der Gesundheitsreform wurde zeitweise sogar das Krankentagegeld für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen, sodass hier eine private Absicherung sehr empfehlenswert war.
Mit der Krankentagegeld-Versicherung erhalten Sie, je nach Vereinbarung, Ihr Krankentagegeld bereits ab dem 8. Tag und können so Ihre finanzielle Lücke im Krankheitsfall schließen.
Für Angestellte ist das Krankentagegeld ein toller zusätzlicher Versicherungsschutz im Krankheisfall, wenn sie bei Arbeitsunfähigkeit für mehrere Wochen im Betrieb ausfallen und den Standard vom normalen Einkommen aufrecht erhalten möchten.
Absicherung mit einem Krankentagegeld
Ihr persönliches Angebot schicken wir Ihnen gerne nach Ihren Wünschen zu. Durch die Vielzahl von Anbietern finden wir für Sie sehr gute Leistungen mit einem günstigen Beitrag: