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Versicherungslexikon > H - Z
Unter dem Begriff Verantwortlicher Aktuar versteht man mathematisch ausgebildete Fachmänner, die für die Berechnungen der Versicherungen und Kapitalanlagen zuständig sind. Bei größeren Versicherungsunternehmen ist der verantwortliche Aktuar gleichzeitig Mitglied des Vorstandes.
Für kleinere Versicherungsunternehmen gibt es externe Gutachterbüros, die den verantwortlichen Aktuar zur Verfügung stellen. Mit mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung, Kenntnisse der Versicherungsmathematik und Finanzmathematik erfüllt der verantwortliche Aktuar folgende Aufgaben:
Ein verantwortlicher Aktuar ist vor allem für die Lebensversicherung und die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr unabdingbar, da er hier die Beitragsrückerstattung und Überschüsse genau berechnen muss, damit eine finanzielle Stabilität des Unternehmens sichergestellt ist.
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