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Überschussanteile | Überschüsse

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In der Lebensversicherung bezeichnen die Überschussanteile den verbleibenden Gewinn des Versicherungsunternehmens, der als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Die Überschüsse sind umso höher, je erfolgreicher die Anlagepolitik des Versicherungsunternehmens ist.

Darüber hinaus steht dem Versicherungsnehmer eine Beteiligung an den Bewertungsreserven zu. Der Versicherer muss die Bewertungsreserven jährlich neu ermitteln.

Bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung, wie zum Beispiel die Lebensversicherung, ist das Versicherungsunternehmen gesetzlich verpflichtet den Versicherungsnehmer jährlich in Textform über die Entwicklung seiner Ansprüche unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung zu unterrichten.

Für die private Krankenversicherung ist unter anderem gesetzlich vorgeschrieben, dass mit den Überschüssen ein genau definierter Betrag für Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter zurückzustellen ist. Weiterhin werden die Überschussanteile zugunsten von Tarifen mit Beitragsrückerstattungen angerechnet. Je höher die Überschüsse sind, desto mehr Beiträge kann das Versicherungsunternehmen an die Versicherungsnehmer zurückerstatten.

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