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In der Versicherungsbranche bezeichnet der Tarif die Leistungen und Preisstufen der einzelnen Versicherungsprodukte. Er beschreibt nur die Konditionen einer bestimmten Gruppe mit vergleichbaren Versicherungsverträgen. Verschiedene Risikogruppen werden in verschiedene Versicherungstarife gegliedert. Daher sind für unterschiedliche Risikogruppen auch unterschiedliche Beiträge zu zahlen.
Die Gestaltung eines Tarifes basiert auf marktweiten Statistiken und Schadenfällen innerhalb des zu versicherten Gebiets.
Versicherungsverträge müssen in einer Vielzahl abgeschlossen werden und dürfen sich nicht zu sehr differenzieren, damit der Beitrag und das Risiko kalkulierbar bleiben. Wird ein Tarif auf zu viele verschiedene Bereiche ausgebreitet, besteht die Gefahr für den Versicherer, dass die kalkulierten Beiträge die Kosten der entstandenen Schäden nicht mehr voll decken.
Daher müssen Versicherungsunternehmen ihre Tarife möglichst einheitlich abschließen, damit die übernommenen Risiken sehr ähnlich sind. Der Umfang des Tarifes ist meist in den Versicherungsbedingungen beschrieben. Darunter fallen vor allem die versicherten Gefahren, die versicherten Sachen und der Geltungsbereich des Tarifes.
Für die private Krankenversicherung gelten Bestimmungen, die es dem Versicherungsnehmer erlauben den bestehenden Tarif zu wechseln ohne Nachteile davon zu haben. Besteht ein unbefristetes Versicherungsverhältnis für die private Krankenversicherung, kann der Versicherungsnehmer von dem Versicherer verlangen, dass die Rechte und Altersrückstellungen aus dem vorherigen Tarif dem neuen Tarif angerechnet werden. Diese Bestimmung gilt, wenn der Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz erfolgt.
Sollten die Leistungen des neuen Tarifs höher oder umfangreicher sein als der bisherige Tarif, kann der Versicherer einen Leistungsausschluss, einen angemessenen Risikozuschlag oder auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlags und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.
Um einen Tarif billiger einkaufen zu können, kann man sich Informationen und Vergleich im Internet einholen.
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