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Der Probeantrag / Invitatiomodell ist im Gegensatz zu dem normalen Versicherungsantrag für den Antragsteller nicht bindend. Die Unterschrift des Kunden ist auf dem Probeantrag nicht erforderlich, da keinerlei Willenserklärung abgegeben wird.
>>> Angebot Krankenversicherung
Bei besonders schweren Krankheiten des Antragstellers wird meist in der Lebensversicherung und in der privaten Krankenversicherung die Versicherbarkeit geprüft. Die Risikoprüfung entscheidet, ob noch zusätzlich eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist oder ob der Probeantrag ohne Zuschläge oder Ausschlüsse angenommen werden kann.
Nach der Prüfung kann der Interessent dann entscheiden, ob der Vertrag zustande kommen soll oder nicht. Der Interessent und auch die Risikoprüfung geraten so nicht unter Zeitdruck, um gewisse Bindefristen in der Krankenversicherung einzuhalten. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Bearbeitung vom Probeantrag nicht zu lange dauert, da sich das Eintrittsalter des Versicherten erhöhen kann.
Im Zuge der Gesundheitsreform wurde der Begriff Invitatiomodell für dieses Verfahren gesetzlich festgelegt. Neben dem Invitatiomodell gibt es auch das Policenmodell, bei dem der Kunde bei Antragstellung alle Unterlagen, wie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, erhalten hat.
Weitere Informationen zum Eintrittsalter bei der privaten Krankenversicherung und bei einem Probeantrag finden Sie unter folgendem Link:
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