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Beamter Krankenversicherung | Beihilfeberechtigte | Beamte

Beihilfe

Die Beihilfe ist ein finanzieller Zuschuss für Krankheitskosten. Es ist ähnlich wie das Prinzip der Krankenversicherung. Um diesen Zuschuss zu erhalten, muss man beihilfeberechtigt sein. Beihilfeberechtigt ist in der Regel ein Beamter oder Angestellte des öffentlichen Dienstes und deren Familienangehörigen, sofern diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Sofern die Familie über den Beihilfeberechtigten mitversichert sind, spricht man auch von einer Familienversicherung. Kinder erhalten in der Regel immer einen Anspruch auf Beihilfe, wenn mindestens ein Elternteil Beamter oder beihilfeberechtigt ist.

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Zu der Personengruppe, die beihilfeberechtigt ist, zählen vor allem auch Richter (siehe auch Zwangsversteigerung abwenden) und Soldaten. Allerdings gibt es für viele Soldaten auch noch die freie Heilfürsorge. Dies ist dann individuell bei jedem Soldaten zu prüfen.

Die Beihilfe muss von dem Beihilfeberechtigten schriftlich beantragt werden. Die Beamter Krankenversicherung sichert dann die restlichen Kosten ab, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden. Im Zusammenhang mit einer privaten Krankenversicherung darf die Erstattung aus der Beihilfe und der Krankenversicherung die Kosten für die Heilbehandlung der beihilfeberechtigten Person nicht überschreiten.

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Im Krankheitsfall werden 20% bis 50% der Krankheitskosten von der Beamter Krankenversicherung zurückerstattet, wobei die familiäre Situation hierbei zu berücksichtigen ist. Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind profitieren so von höheren Erstattungssätzen, als Beihilfeberechtigte mit weniger als zwei Kindern. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen werden bei vielen Tarifen komplett übernommen.

Die verbleibenden Kosten für die Heilbehandlung können durch eine private Krankenversicherung, einen sogenannten Quotentarif, abgesichert werden.

Beihilfesätze

Die Beihilfe variiert zwischen den deutschen Bundesländern. Für einen Bundesbeamten, der beihilfeberechtigt ist, gelten zum Beispiel folgende Beihilfesätze:

  • Beihilfeberechtigter Single 50 % Beihilfe
  • Beihilfeberechtigter mit 1 Kind 50 % Beihilfe
  • Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern 70 % Beihilfe
  • Kinder des Beihilfeberechtigten 80 % Beihilfe
  • Ehefrau ohne Einkommen bzw. innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen 70 % Beihilfe
  • Beihilfeberechtigter in Pension 70 % Beihilfe


Die restlichen Arztkosten bzw. Krankheitskosten, die für einen Beamten nicht von der Beihilfe gedeckt werden, können Sie in voller Höhe durch eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte, auch Krankenversicherung Beamte genannt, absichern. Je nach Höhe Ihrer individuellen Beihilfe können Sie dadurch die restlichen Krankheitskosten mit diesem Quotentarif abdecken. Im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren Sie hierbei von günstigeren Versicherungsbeiträgen, zum Beispiel für Beamte, Richter und Soldaten.

Änderung der Beihilfe

Sollte sich Ihre Anspruchshöhe auf Beihilfe während der Vertragslaufzeit ändern, können Sie Ihre private Krankenversicherung individuell an Ihren Bedürfnissen anpassen, so dass der veränderte Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Stellen Sie den Antrag bei dem Versicherer innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung der Beihilfe, gewährt der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.

Ein Vergleich Ihrer individuellen Beiträge für die Beihilfe kann Ihre Leistungen und Erstattungen der Krankenversicherung enorm verbessern. Wenn Sie als Beamter Geld sparen möchten, können Sie die Versicherungsbeiträge für die Beihilfe kostenlos vergleichen und demenstprechend einen günstigen Beitrag heraus suchen.

Leistungsangebot

  • Komplettübernahme von Medikamentenkosten
  • Freie Arztwahl in der Krankenversicherung
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Hochwertiger Zahnersatz


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Hier finden Sie ein professionelles Übersetzungsbüro.

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