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Portabilität | Altersrückstellung

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Zum 01.01.2009 gab es grundlegende Änderungen im Gesundheitswesen. Eine positive Veränderung für die Versicherten ist die Vereinfachung der Mitnahme von Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung, die sogenannte Portabilität.

Demnach kann das angesammelte Guthaben der Altersrückstellung leichter von einem Versicherungsunternehmen auf das andere übertragen werden. Vorher verblieb bei einem Wechsel der Krankenversicherung die Altersrückstellung bei dem alten Versicherungsunternehmen und ging verloren, was ein erheblicher Nachteil für die PKV-Versicherten war.

Alte Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung, also Personen, die ihren Vertrag vor dem 01.01.2009 abgeschlossen haben, konnten im ersten Halbjahr 2009 das Versicherungsunternehmen wechseln und die Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifs mitnehmen.

Der Nachteil hierbei war, dass die Versicherten erst 18 Monate in dem Basistarif des neuen Versicherers verweilen mussten, um dann wieder in eine Krankenvollversicherung (also ein Tarif mit besseren Leistungen) zu wechseln.

Für neue Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung, also bei Vertragsabschluss ab dem 01.01.2009, können die Altersrückstellungen bei einem Wechsel innerhalb des Unternehmens voll mitgenommen werden.

Bei einem Wechsel der Krankenversicherung zu einem neuen Versicherungsunternehmen können die Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifs mitgenommen werden.

Der Vorteil für die Versicherten in der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass das angesparte Guthaben für das Alter nicht verloren geht, sondern mit zur neuen Versicherung mitgenommen werden kann.

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