Vergleich Private Krankenversicherung | Kostenlos PKV vergleichen

Suche

Direkt zum Seiteninhalt

Policendarlehen | Vorzeitige Auszahlung

Versicherungslexikon > H - Z

Ein Policendarlehen ist eine Vorauszahlung der Versicherungsleistung aus einem Lebensversicherungsvertrag an den Versicherungsnehmer.

Für die vorherige Inanspruchnahme der Versicherungssumme verlangt das Versicherungsunternehmen Zinsen, die von dem Versicherungsnehmer zu zahlen sind. Die erwirtschafteten Überschüsse fließen aber weiterhin in den Vertrag.

Das Darlehen plus Zinsen muss während der Vertragslaufzeit zurück in den Vertrag eingezahlt werden. Sollte dies finanziell nicht möglich sein, wird das Policendarlehen mit dem Wert im Vertrag verrechnet. Dadurch ergibt sich zum Ablauf der Versicherung eine geringere Auszahlungssumme.

Die Höhe des Policendarlehens ist meist auf 90 Prozent des vorhandenen Rückkaufswertes beschränkt, damit der Versicherer eine zusätzliche Absicherung hat, falls der Darlehensnehmer die Raten nicht zurückzahlen kann. Das Policendarlehen ist eine Alternative zur Kündigung, dem Verkauf der Lebensversicherung oder der aufgeschobene Rentenversicherung.

Werden Zinsen für das Darlehen nicht bezahlt, so gilt dies als Nichtzahlung von Versicherungsbeiträgen und das Versicherungsunternehmen kann das Policendarlehen kündigen. In diesem Fall wird das Darlehen mit dem Wert der Versicherung (Rückkaufswert) verrechnet.

Sollte eine Verpfändung, Pfändung, Abtretung oder eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung vorliegen, ist vor der Gestattung des Policendarlehens das Einverständnis des Berechtigten einzuholen.

Startseite | Private Krankenversicherung | Private Krankenversicherung für Angestellte | Private Krankenversicherung für Selbstständige | Private Krankenversicherung für Studenten | Private Krankenversicherung Kinder | Beihilfe | Private Krankenzusatz-Versicherung | Private Pflegeversicherung | Wechsel Krankenversicherung | Vergleich private und gesetzliche Krankenversicherung | Familienversicherung | Altersrückstellung | Basistarif | Gruppenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung | Gesundheitsreform | Versicherungslexikon | Sitemap


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü