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Eine Novation bei einer Versicherung ist allgemein eine Änderung eines bestehenden Vertrages.
In der Lebensversicherung liegt eine Novation vor, wenn die Art der Versicherung geändert oder die versicherte Person gewechselt wird. In der Regel wirkt sich das auf die Versicherung steuerschädlich aus, da rein rechtlich gesehen ein neuer Versicherungsvertrag entstanden ist und der bisherige Vertrag beendet wurde.
Wenn Vertragskomponenten bei der Versicherung, wie zum Beispiel Laufzeit, Beitrag oder Versicherungssumme, geändert werden, ist hierbei nur von einer Umstellung und einer Fortführung des bestehenden Vertrages auszugehen. In diesem Fall würde also keine Novation vorliegen.
Der Vertrag bleibt steuerbegünstigt, wenn er weiterhin die Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren und ein Mindestablaufalter von 60 Jahren erfüllt. Die Versicherung kann also noch nach der Novation für den Versicherungsnehmer steuerbegünstigt sein.
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