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Das Versicherungsunternehmen kann mit dem Versicherungsunternehmer bestimmte Leistungsbeschränkungen vereinbaren. Bei besonders schweren gesundheitlichen Einschränkungen vereinbart das Versicherungsunternehmen Beschränkungen, um das Risiko und die Kosten zu minimieren.
Die Leistungsbeschränkung, wie zum Beispiel der Ausschluss bestimmter Gefahren, kann individuell mit dem Versicherungsnehmer vereinbart werden oder eine Vorgabe im Versicherungstarif sein.
In der Lebensversicherung können Leistungsstaffelungen für den Todesfall in den ersten fünf Jahren vereinbart werden. Sollte der Tod im ersten Jahr eintreten, ist die Versicherungsleistung geringer als zum Beispiel im dritten Jahr.
In der privaten Krankenversicherung wird meist ein Ausschluss der Krankheiten oder eine Wartezeit vereinbart.
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