Hauptmenü
Versicherungslexikon > H - Z
Die private Krankenversicherung weist für bestimmte Versicherungstarife eine Leistungsanpassungsklausel auf.
Bei bestimmten Abweichungen zwischen den beantragten Versicherungsleistungen des Versicherungsnehmers und der kalkulierten Leistungen des Versicherungsunternehmens darf eine Korrektur der Leistungen stattfinden. Diese Anpassung muss allerdings erst von der Versicherungsaufsicht genehmigt werden.
Leistungsanpassungen kommen oft in der Krankentagegeld-Versicherung zur Anwendung. Hat sich das Einkommen des Versicherten geändert, kann die Höhe vom Krankentagegeld angepasst werden. Je nachdem, ob das Einkommen gestiegen oder gesunken ist, kann der Versicherungsschutz für das Krankentagegeld erhöht oder verringert werden.
Durch eine Leistungsanpassung kann es auch zu einer Angleichung der Versicherungsbeiträge kommen. Die Beiträge werden für den Tarif an die veränderten Leistungen angepasst. Der Versicherungsnehmer muss im Fall einer Beitragserhöhung schriftlich darüber informiert werden.
Untermenü