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Bei Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie je nach Tarif eine Selbstbeteiligung mit einschließen. Sie können also einen Tarif mit Selbstbeteiligung oder einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung mindert Ihren monatlichen Versicherungsbeitrag. Dadurch sparen Sie viel Geld, sofern Sie jemand sind, der selten zum Arzt geht.
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Bis zu der vereinbarten Krankenversicherung Selbstbeteiligung bezahlen Sie die Arztrechnungen selber. Wenn Sie jedoch keine Rechnungen bei der Krankenversicherung einreichen, bekommen Sie bei den meisten Tarifen eine Beitragsrückerstattung. Die Beitragsrückerstattung ist im Regelfall höher als die Kosten, die Sie aufgrund der Selbstbeteiligung hatten.
Mit einer Krankenversicherung Selbstbeteiligung können Sie also Ihre monatlichen Versicherungsbeiträge senken und auch noch von der Krankenversicherung Beiträge erstattet bekommen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie, aufgrund vieler Gesundheitsreformen, auch eine Selbstbeteiligung. Zu der Selbstbeteiligung zählen zum Beispiel die Krankenkassen Zuzahlung wie Praxisgebühr und jegliche Selbstbeteiligung bei Medikamenten.
Darüber hinaus haben Sie eine Selbstbeteiligung im Krankenhaus und bei den Behandlungen für Zahnersatz.
Leider ist es in den meisten Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung so, dass keine oder nur eine sehr geringe Beitragsrückerstattung vorhanden ist. Die Kosten der Selbstbeteiligung können so nicht ausgeglichen werden.
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