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Krankenkassen Zuzahlung | Zusatzkosten Krankenkassen

Gesundheitsreform

In den gesetzlichen Krankenkassen steigt die eigene Zuzahlung fast schon jährlich. Damit das große Defizit bei den Krankenkassen gedeckt werden kann, müssen die Versicherten mit dem eigenen Geld Zuzahlungen leisten.

>>> Krankenkassen ohne Zuzahlung anfordern

Anfangs wurde eine Zuzahlung fällig, sobald der Versicherte einen Arzt aufgesucht hat. Mit der neuen Gesundheitsreform ist selbst unabhängig von einem Arztbesuch eine eigene Zuzahlung fällig. Diese Zuzahlung ist jeden Monat fällig. Einen Zuschuss vom Arbeitgeber gibt es hierbei nicht mehr.


Krankenkassen Zuzahlung

Allen Krankenkassen ist es erlaubt eine Zuzahlung von dem versicherten Mitglied zu verlangen. Diese Zuzahlung wird auch Zusatzbeitrag genannt. Demnach können Krankenkassen monatlich 8,- Euro von dem versicherten Mitglied verlangen ohne dass der Versicherte Einspruch erheben kann. Sollte eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, hat der gesetzlich Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Erheben Krankenkassen eine Zuzahlung von 8,- Euro, muss das Einkommen der Versicherten nicht extra überprüft werden. Der Zusatzbeitrag darf im Monat nämlich nicht die Grenze von einem Prozent des Einkommens überschreiten, wenn die Zuzahlung über 8,- Euro pro Monat liegt.

Fordert eine Krankenkasse beispielsweise eine Zuzahlung in Höhe von 20,- Euro monatlich, müssen die versicherten Mitglieder nach ihrem Einkommen gefragt werden. Denn wenn jemand ein Einkommen von 1.000,- pro Monat hat, muss derjenige nur eine Zusatzbeitrag in Höhe von 10,- Euro zahlen, da hier die maximale Grenze für Zuzahlung von einem Prozent greift.

Unabhängig von dem Zusatzbeitrag werden neuerdings auch Pauschalbeträge von den Versicherten gefordert. Hierbei müssen gesetzliche Krankenkassen eine pauschale Zuzahlung einfordern, die in den Gesundheitsfonds eingezahlt wird. Diese Zuzahlung trifft jede Person, die gesetzlich krankenversichert ist. Dagegen wehren kann sich keiner. In besonderen Härtefällen, also bei Versicherten mit einem sehr geringen Einkommen, bezahlt der Staat die Zuzahlung.


Zuzahlung ambulant

Im ambulanten Bereich müssen verschiedene Zuzahlungen an die Krankenkassen geleistet werden. Mit einer Zuzahlung sollen die Kosten der Krankenkassen minimiert werden. Hierbei fallen für die Versicherten unter anderem folgende, alltägliche Gebühren an:

Krankenkassen Zuzahlung


Zuzahlung stationär


Im stationären Bereich werden für Patienten im Krankenhaus pro Tag eine Zuzahlung von 10,- Euro fällig, die der Patient aus eigener Tasche an die Krankenkassen zahlen muss.

Um sich vor derartigen Kosten der Krankenkassen zu schützen, kann man eine private Krankenzusatzversicherung vergleichen und abschließen. Dadurch wird jegliche Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung gesenkt bzw. komplett abgeschafft.

Ambulante Krankenzusatzversicherung
Stationäre Krankenzusatzversicherung

Zuzahlung bei Hilfsmitteln

Bei teuren Hilfsmitteln ist die Zuzahlung für einen gesetzlich Krankenversicherten meist besonders hoch. Die Übernahme der Kosten für einen Treppenlift beispielsweise ist in der Regel sehr gering. Zusätzlich müssen noch bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit ein Anspruch aus der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eines dieser Kriterien ist, dass die versicherte Person pflegebedürftig sein muss. Daneben muss die versicherte Person einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, damit er eine Zuzahlung von der Versicherung erhält.

>>> Angebot Krankenversicherung

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