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Private Krankenversicherung Kinder
Besteht am Tag der Geburt Ihrer Kinder für mindestens ein Elternteil eine private Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet das neugeborene Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung zu versichern.
Der Versicherungsschutz für das neugeborene Kind darf bei dieser Regelung allerdings nicht höher und umfangreicher sein als bei dem versicherten Elternteil. Die Anmeldung für die private Krankenversicherung muss spätestens innerhalb von zwei Monaten bei dem Versicherer eingehen. Viele private Krankenversicherungen verlangen für die Kindernachversicherung eine vorherige Mindestversicherungsdauer von drei Monaten.
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Die Geburt eines Kindes steht der Adoption gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption unter 18 Jahren alt ist, also noch minderjährig ist. Besteht für das adoptierte Kind eine höhere Gefahr aufgrund von Krankheiten oder Beschwerden, kann ein Risikozuschlag bis maximal 100 Prozent des Grundtarifes vereinbart werden.
Die Beiträge für die Kinder, die in der Krankenversicherung bei ihren Eltern privat mitversichert sind, sind steuerlich auch vollständig absetzbar.
Die Berechnung der Versicherungsbeiträge der Kindernachversicherung wird von einem Spezialisten für Krankenversicherungen gemacht, damit die Kindernachversicherung einen möglichst günstigen Beitrag und gute Versicherungsleistungen aufweist. Ebenso wird auch bei der Kinder Krankenzusatzversicherung verfahren.
Private Krankenversicherung bieten Kunden diese Möglichkeit der Kindernachversicherung, damit die bestehenden Kunden keinen Nachteil aufgrund einer Geburt hinnehmen müssen. Obwohl es theoretisch möglich wäre einen Risikozuschlag zu verlangen, verzichten die Versicherer darauf.
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