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Private Krankenzusatz-Versicherung
Wenn man als Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, sind die Kinder in den meisten Fällen auch über die Familienversicherung mitversichert. Dadurch haben die Kinder auch nur die Möglichkeit die Leistungen der GKV in Anspruch zu nehmen, außer die Eltern müssen hohe Zuzahlungen leisten.
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Wenn Sie den Versicherungsschutz für Ihre Kinder verbessern möchten, haben Sie jedoch die Wahl Ihre Kinder entweder in der privaten Krankenversicherung zu versichern oder eine private Krankenzusatzversicherung für Kinder abzuschließen. Diese Versicherung hat wesentlich umfangreichere Leistungen und erstattet beispielsweise auch höherwertige Medikamente.
Zusatzversicherung ambulant
Im ambulanten Bereich haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen einem Ergänzungstarif zur GKV und einem ambulanten Krankenzusatztarif.
Der Ergänzungstarif erstattet die Leistungen nach dem Restkosten-Prinzip. In der Regel geht hierbei die gesetzliche Krankenversicherung in Vorleistung. Die Kosten, die durch Zuzahlungen entstehen, werden so von dem Ergänzungstarif erstattet. Der Tarif bietet also gute Möglichkeiten die eigenen Zuzahlungen zu bespielsweise Medikamente und Heilmittel zu verringern oder gar komplett aufzulösen.
Der ambulante Krankenzusatztarif erstattet nach dem Prinzip der PKV. Hierbei muss die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung gegangen sein. Die in dem Tarif beschriebenen Leistungen werden von der Versicherung gedeckt. Darunter fallen zum Beispiel ambulante Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen oder Naturheilverfahren. Für Sehhilfen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Erwachsenenalter nichts mehr. Durch eine ambulante Krankenzusatzversicherung kann somit die Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen mit eingeschlossen werden.
Zusatzversicherung stationär
Im stationären Bereich kann für Ihre Kinder auch eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Da im Krankenhaus nur die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, kann den Kindern mit den gebräuchlichen Behandlungsmethoden nicht immer optimal geholfen werden, da die modernen medizinischen Geräte nicht in Anspruch genommen werden können.
Die am meist gewählten Leistungen im stationären Zusatzbereich sind Ein- bzw. Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung für Kinder. Darüber hinaus kann man eine Erhöhung der Erstattungen nach der Gebührenordnung vereinbaren. Dadurch bekommen Ihre Kinder im schlimmsten Fall eine Behandlung von einem Experten, der sich auf die Erkrankung oder die Beschwerde spezialisiert hat.
In der Regel ist dabei auch die freie Krankenhauswahl mitversichert. Dadurch können Sie Ihr Kind in das Krankenhaus bringen, was Ihnen am Liebsten ist.
Jegliche Zuzahlungen, die Sie aufgrund der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus haben, werden je nach Versicherung auch erstattet. Sie können Ihre Kinder sogar in gemischten Anstalten behandeln lassen. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, wo zusätzlich Kuren oder REHA-Maßnahmen durchgeführt werden.
Zahnzusatzversicherung
Die Zahnversicherung für Ihre Kinder erweitert auch, ähnlich wie im ambulanten Bereich, den Schutz aus der gesetzlichen Krankenkasse für die Zähne.
Die Zahnbehandlung, wie z.B. die Behandlung gegen Karies, wird durch die GKV, abgesehen von der Praxisgebühr, komplett erstattet. Wenn Ihre Kinder allerdings hochwertiges Füllmaterial für die Zähne bekommen sollen, müssen Sie Geld dazu zahlen. Wenn Sie diese Kosten von der Versicherung bezahlt bekommen möchten, erhalten Sie einen Zuschuss von der Zahnzusatzversicherung.
Desweiteren können hohe Eigenleistungen für komplizierte Zahnbehandlungen oder bei der Inanspruchnahme von Honorarärzten vorkommen. Komplizierte Zahnbehandlungen können zum Beispiel bei einer Wurzeloperation oder bei einer kieferorthopädischen Behandlung vorkommen. In solchen Fällen berechnet der Zahnarzt Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt sind. Im Zuge der Zahnzusatzversicherung werden auch diese Leistungen bezahlt.
Für Kinder wird auch immer öfter eine Kieferorthopädie durchgeführt. Diese können mit einer Krankenzusatzversicherung auch verbessert werden, so dass die kieferorthopädische Behandlung bis zu 100 Prozent von der Versicherung gedeckt wird.
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