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Die Kfz-Versicherung umfasst mehrere Policen, wobei man in erster Linie die gesetzliche Haftpflichtversicherung damit verbindet. Diese ist gesetzlich verankert, da sie für jeden Straßenverkehrsteilnehmer mit eigenem Kraftfahrzeig als ausnahmslos verpflichtend gilt. Doch versteht man unter dieser Versicherung auch noch gewisse Absicherungen am eigenen Pkw, die Voll- und Teilkasko-Police. Da eine Haftpflichtversicherung lediglich für die Schäden, die aus Unfällen, an denen man selbst schuld ist, aufkommt, dienen die Kasko-Klauseln zum Schutz von gemieteten Autos und Neuwagen oder auch als finanzielle Risikoabsicherung bei Fahranfänger. Zur Kfz Versicherung gehören jedoch nicht nur Autos, auch Motorräder und Mopeds sowie Lastwagen und Caravans müssen zum Einen gesetzlich haftpflichtversichert werden und können zum anderen ebenfalls durch Kasko-Policen wertmäßig abgesichert werden. Weitere diverse Kraftfahrzeuge betreffende Versicherungen im Privatkundenbereich stellen die Insassenschutzversicherung und die Fahrerunfallschutzversicherung dar. Der Sicherheitsbrief hilft wiederum bei Pannen und dem anschließenden Abtransport von der Gefahrenstelle.
Auch im gewerblichen Bereich gilt eine günstige Kfz Versicherung teilweise als verpflichtend, vor allem für Berufsfahrer, wie Taxiangestellte und Trucker. Bei Geschäftsreisenden, die häufig im Ausland unterwegs sind, und sich an die dortigen Verkehrsverhältnisse, etwa in Großbritannien, Indien oder Australien, gewöhnen müssen, wird nicht selten ein ausländischer Sicherheitsbrief sowie eine Auslandshaftpflichtversicherung, die auch gewisse Straßendelikte abfängt, empfohlen. Wer einen Fuhrpark betreibt, kann diesen darüber hinaus auch im Rahmen einer Kfz Versicherung finanziell gegen die unterschiedlichsten Schäden schützen lassen. Transportunternehmen haben die Möglichkeit, neben ihren Waren auch ihre Transportmittel gerecht abzusichern. Zudem wird vor allem im Geschäftsversicherungssektor von Seiten der Trägerunternehmen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung angeboten, die Vielfahrer vor erhöhten rechtlichen Folgerisiken schützen soll.