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Die Karenzzeit, auch als Wartezeit speziell in der privaten Krankenversicherung bezeichnet, ist der Zeitraum, in dem der Versicherungsnehmer noch keine Leistung aus dem Versicherungsvertrag beanspruchen kann. Während dieser Zeit ist das Versicherungsunternehmen im Versicherungsfall von der Begleichung einer möglichen Leistung befreit.
Die Karenzzeit wird oft für die Berufsunfähigkeitsrente verwendet, wenn eine zeitliche Überbrückung im Falle der Berufsunfähigkeit alleine durch den Versicherungsnehmer finanzierbar ist. Der Kunde vereinbart zum Beispiel eine Karenzzeit von drei oder sechs Monaten und profitiert dadurch von geringeren Versicherungsbeiträgen.
Für die private Krankenversicherung gilt eine Karenzzeit speziell für die Krankentagegeld-Versicherung oder die Krankenhaustagegeld-Versicherung. Sie beschreibt die Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls, zum Beispiel der Beginn einer Krankheit, und dem Beginn der Leistungspflicht. Für Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für das Krankentagegeld eine Karenzzeit von 42 Tagen. Erst nach dieser Zeit wird ein Krankentagegeld ausbezahlt.
Die private Krankenversicherung zahlt für Selbstständige je nach Vereinbarung bereits nach acht Tagen ein Krankentagegeld aus. Dies kann auch zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden.
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