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Für die private Krankenversicherung gibt es bestimmte Voraussetzungen, um überhaupt von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Eine der Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Vorgabe eine bestimmte Höhe an Einkommen als Angestellter verdient zu haben. Die Einkommensgrenze, die überschritten werden muss, nennt sich Jahresarbeitsentgeltgrenze.
>>> Angebot Private Krankenversicherung
Angestellte müssen ein bestimmtes Bruttoeinkommen verdienen, damit sie nicht mehr länger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein müssen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, abgekürzt als JAEG bezeichnet, gibt vor wie viel Einkommen Angestellte mindestens in einem Jahr verdienen müssen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Seit der Gesundheitsreform müssen Angestellte allerdings erst drei Jahre in Folge über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, damit sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Dies wurde allerdings wieder im Zuge einer neuen Reform auf ein Jahr verringert. Um bereits schon vorher den Gesundheitszustand und das Eintrittsalter zu sichern, kann eine große Anwartschaftsversicherung für Angestellte abgeschlossen werden.
Damit steigen Angestellte günstiger in die private Krankenversicherung ein im Vergleich zu Angestellten, die keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben. Wenn man eine Anwartschaftsversicherung allerdings abschließt, sollte man schon davon ausgehen, dass man als Angestellter zukünftig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen wird.
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