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Gesundheitsreform
Seit der Gesundheitsreform haben Selbstständige zeitweise ihren Anspruch auf ein Krankentagegeld verloren, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert waren. Im Zuge der Gesundheitsreform sollten Selbstständige daher einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherungen mit einer Bindungsfrist von drei Jahren abschließen, eine private Krankentagegeld-Versicherung in Erwägung ziehen oder direkt in die private Krankenversicherung wechseln.
Der steuerfinanzierte Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung wird auf mehrere Milliarden Euro erhöht, da die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund von zu hohen Kosten nicht überleben können. Viele Krankenkassen mussten daher in den vergangenen Jahren und auch in der Zukunft mit anderen Krankenkassen fusionieren.
In Zukunft soll der staatliche Zuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen weiter gesteigert werden. Sozialversicherungsbeiträge und Zuschüsse vom Staat werden über den Gesundheitsfonds an die gesetzlichen Krankenkassen verteilt.
Die hohen Kosten und auch die Mitversicherung beitragsfreier Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung soll so finanziert werden.
Die Krankenkassen dürfen einen prozentualen Zuschlag zum Einkommen oder eine Kopfpauschale gegen die Versicherten erheben. Gesetzliche Krankenversicherungen, die weniger Kosten beanspruchen, können Ihren Versicherten auch Beiträge zurückerstatten.
Die Ärztevergütung wird pauschal gelöst und soll in Zukunft noch weiter gekürzt werden, worüber viele Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser Protest einlegten. Der Vergütungssatz ist in einer bundeseinheitlichen Gebührenordnung festgelegt. Viele Krankenhäuser schreiben aufgrunddessen mittlerweile rote Zahlen.
Eine Portabilität der Altersrückstellungen zwischen privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung soll nicht stattfinden.
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