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Die Heilbehandlung beschreibt im Allgemeinen die Genesung und Regeneration von versicherten Patienten in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Hierfür werden therapeutische Maßnahmen, wie zum Beispiel ärztliche Behandlung und Versorgung von Arzneimitteln, verwendet.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die ärztliche Behandlung in der Regel komplett. Für Arzneimittel, Heil- oder Hilfsmittel sind vorwiegend Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der Kosten erforderlich.
Die private Krankenversicherung erstattet überwiegend die gesamten Kosten der ärztlichen Behandlung, sowie Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel.
Für die Heilbehandlung des Versicherten nach einem Unfall werden auch hier die gesamten Kosten, die für die Genesung des Patienten notwendig sind, erstattet.
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