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Für die private Krankenversicherung können Sie als Arbeitgeber, Verband oder andere rechtsfähige Vereinigung einen Rahmenvertrag mit einem Versicherungsunternehmen vereinbaren.
Der Rahmenvertrag regelt die Inhalte der Einzelverträge für die Gruppenmitglieder. Wesentliche Merkmale des Rahmenvertrages der Gruppenversicherung sind die Versicherungstarife des Versicherungsunternehmens, die für die Angestellten beziehungsweise Geschäftsführer innerhalb des Gruppenvertrages abgeschlossen werden können.
Schließt der Arbeitgeber einen Gruppenversicherungsvertrag ab, profitieren die Angestellten von verschiedenen Vergünstigungen für ihre private Krankenversicherung. Dadurch erhalten Sie zum Beispiel Nachlässe auf Ihre monatlichen Versicherungsbeiträge für die private Krankenversicherung.
Die besonderen Konditionen gelten auch für die Familienangehörigen der Angestellten, wie zum Beispiel für die Ehepartner oder die Kinder.
Ein weiterer Nutzen, den die Gruppenversicherung bietet, ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Dadurch, dass eine Vielzahl von Personen an der Gruppenversicherung angeschlossen sind, ist das Risiko leichter zu kalkulieren. Das Versicherungsunternehmen kann daher auf bestimmte Gesundheitsfragen verzichten und die Antragsaufnahme vereinfachen.
Durch die vereinfachte Kalkulation des Risikos kann im Rahmenvertrag der Gruppenversicherung auch der Wegfall der allgemeinen und besonderen Wartezeit vereinbart werden. Somit haben Sie ab Vertragsabschluss sofortigen Versicherungsschutz. Die private Krankenversicherung schützt also Ihre Gesundheit bereits ab dem ersten Tag und durch eine vorbeugende Kur in Tschechien werden Sie erst gar nicht krank.
Nutzen von Gruppenversicherungen und Rahmenverträge