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Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform ist ein langwieriger Prozess und dauert mehrere Jahre bis er vollständig abgeschlossen ist. Die neuen Regelungen werden stufenweise umgesetzt. Die erste Neuregelung begann im Jahr 2007 mit der Einführung der „Drei-Jahres-Regelung“ für Angestellte. Mit dieser Regelung ist es Angestellten nur gestattet in die private Krankenversicherung zu wechseln, wenn sie drei Jahre hintereinander über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient haben.
Im Folgenden finden Sie eine chronologische Abfolge der Umsetzungen für die gesetzliche und private Krankenversicherung.
02. Februar 2007
· Einführung der „Drei-Jahres-Regelung“: Demnach dürfen Angestellte nur in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie drei Jahre nacheinander über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient haben
· Stichtag für freiwillig versicherte Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, sofern sie vorher über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient haben
01. April 2007
· Für Selbstständige wird der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung reduziert
· Personen, die früher gesetzlich versichert waren, sind verpflichtet sich gesetzlich zu versichern, wenn sie keine Absicherung im Krankheitsfall haben
· Neue Wahltarife für die gesetzliche Krankenversicherung werden eingeführt
· Gesetzlich Versicherte können die Rehabilitationseinrichtungen frei wählen
· Fusionen für gesetzliche Krankenkassen werden möglich gemacht, um den Wettbewerb zu stärken und Insolvenzen zu umgehen
· Einführung der Kosten-Nutzen-Bewertung bei Arzneimitteln
· Ausbau der medizinischen Versorgung, ambulante Behandlungen in Krankenhäusern werden ausgedehnt
· Leistungserweiterung für Impfungen
01. Juli 2007
· Verbesserung des Versicherungsschutzes für die private Krankenversicherung
· Verbesserung des Standardtarifs für nichtversicherte Personen, die in die private Krankenversicherung eingeordnet werden
01. Januar 2008
· Die Chroniker-Regelung wird präzisiert. Um die niedrigere Belastungsgrenze, in Höhe von einem Prozent, für chronisch Kranke in Anspruch nehmen zu können, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Dadurch soll die Verantwortung der gesetzlich Versicherten für die eigene Gesundheit erhöht und die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen gefördert werden.
01. November 2008
· Die Bundesregierung legt den einheitlichen Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen fest
01. Januar 2009
· Einführung des Gesundheitsfonds
· Alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet krankenversichert zu sein
· Für die private Krankenversicherung wird der Basistarif eingeführt. Der Standardtarif existiert nicht mehr.
· Die Wechselmöglichkeit in den Basistarif wird zeitlich befristet
01. Januar 2011
· Bündelung des Beitragseinzugs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch können Arbeitgeber Versicherungsbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung gebündelt an eine Weiterleitungsstelle entrichten.