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Versicherungsunternehmen müssen in der Lebensversicherung und in der privaten Krankenversicherung vor Vertragsabschluss den Gesundheitszustand des Antragstellers prüfen, um gegebenenfalls Zuschläge oder Ausschlüsse zu vereinbaren. Bei besonders seltenen oder krankhaften Risiken wird der Gesellschaftsarzt zur letzten Abklärung mit einbezogen. Der Gesellschaftsarzt bewertet den Gesundheitszustand und das mögliche Risiko für das Versicherungsunternehmen.
Ein Gesellschaftsarzt kann freiberuflich für eine Versicherungsunternehmen arbeiten oder als angestellter Arzt für den Versicherer tätig sein.
Der Gesellschaftsarzt ist innerhalb der Hierarchie der Risikoprüfung weit oben eingegliedert. Dem Gesellschaftsarzt sind in der Regel Risikoprüfer unterstellt, die das Annahmerisiko der Kunden prüfen und bewerten. Die Risikoprüfer sind soweit qualifiziert, dass Sie die Anträge der Kunden abschließend annehmen oder ablehnen können.
Nur in besonders schwerwiegenden Fällen wird der Gesellschaftsarzt in die Entscheidungen der Risikoprüfer mit einbezogen. Dieser trifft dann die letzte Entscheidung über eine Annahme des Antrags. Oft wird die Entscheidung auch vom Eintrittsalter der versicherten Person abhängig gemacht.
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