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Geschäftsplanänderung

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Jede Änderung des Geschäftsplans darf erst in Kraft gesetzt werden, wenn sie von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. Dies gilt allerdings nicht für Satzungsänderungen, die eine Kapitalerhöhung vorsehen.

Eine Geschäftsplanänderung, die eine Ausweitung des Geschäftsbetriebs vorsieht, ist nur durch die Vorlage von verschiedenen Nachweisen möglich. Eine Ausweitung des Geschäftsbetriebs kann zum Beispiel die Ausdehnung auf andere Versicherungssparten sein. Das Versicherungsunternehmen muss hierfür den Nachweis erbringen, dass es über die Eigenmittel in Höhe der Solvabilitätsspanne oder des für die neue Geschäftstätigkeit vorgeschriebenen Mindestbetrag verfügt.

Soll der Geschäftsbetrieb auf ein Gebiet außerhalb der Mitglieds- und Vertragsstaaten ausgedehnt werden, so ist nachzuweisen, dass das Versicherungsunternehmen auch nach der beabsichtigten Ausbreitung des Geschäftsbetriebs die Vorschriften über die Kapitalausstattung erfüllt.

Im Falle der Errichtung einer Niederlassung in einem Gebiet außerhalb der Mitglieds- und Vertragsstaaten muss der Versicherer einen Nachweis über die dort erforderliche Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erbringen.

Darüber hinaus muss das Versicherungsunternehmen in dem Nachweis darlegen auf welche Versicherungszweige und Versicherungsarten der Geschäftsbetrieb ausgeweitet werden soll.

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