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Versicherungsunternehmen müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen. Die Geschäftsorganisation muss die Einhaltung der zu beachtenden Gesetze und Verordnungen sowie die aufsichtsbehördlichen Anforderungen gewährleisten. Dies kann auch durch spezielle Angestellte der Versicherung gewährleistet werden.
Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation setzt neben einer dem Geschäftsbetrieb angemessenen ordnungsgemäßen Verwaltung und Buchhaltung insbesondere ein angemessenes Risikomanagement voraus.
Für das Risikomanagement sind verschiedene Angelegenheiten erforderlich:
· Zur Steuerung des Versicherungsunternehmens die Entwicklung einer Risikostrategie, die Art, Umfang und Zeithorizont des betriebenen Geschäfts und der verbundenen Risiken berücksichtigt
· Aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen, die die Überwachung und Kontrolle der wesentlichen Abläufe und ihre Anpassung an veränderte allgemeine Bedingungen sicherstellen müssen
· Die Einrichtung eines geeigneten internen Steuerungs- und Kontrollsystems, das unter anderem Prozesse zur Risikoanalyse, -bewertung, -steuerung und -überwachung enthalten soll und ein Konzept, das eine Sicherstellung der Risikotragfähigkeit begründet
· Eine interne Untersuchung, die die gesamte Geschäftsleitung des Versicherungsunternehmens prüft
Die Risikostrategie, die aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen sowie das interne Steuerungs- und Kontrollsystem muss nachvollziehbar dokumentiert und sechs Jahre aufbewahrt werden.
Versicherungs-Holdinggesellschaften, die übergeordnete Unternehmen einer Versicherungsgruppe sind, müssen ein angemessenes Risikomanagement der wesentlichen Risiken auf Ebene der Versicherungsgruppe sicherstellen.
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