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Freiwillige Versicherung in der GKV

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Allgemein ist jeder freiwillig versichert, der aus eigenem Antrieb, ohne dass eine Versicherungspflicht besteht, einen Versicherungsvertrag in der GKV abgeschlossen hat.

In der gesetzlichen Krankenversicherung kann man sich freiwillig versichern, wenn man in den letzten fünf Jahren mindestens zwölf Monate oder unmittelbar vorher sechs Monate gesetzlich versichert war und aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, sofern jemand vorher privat versichert war.

Man kann aus verschiedenen Gründen aus der Versicherungspflicht ausscheiden. Wenn jemand sich selbstständig macht, kann man sich unabhängig von seinem Einkommen sofort von der Versicherungspflicht befreien und in die private Krankenversicherung wechseln.

Angestellte müssen erst ein Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient haben bevor sie sich von der Versicherungspflicht befreien und in die private Krankenversicherung wechseln können.

Verbleiben Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung, nennt man diese dann freiwillig Versicherte.

Freiwillig Versicherte zahlen einen sehr hohen Beitrag im Vergleich zu der privaten Krankenversicherung und haben zudem auch noch schlechtere Versicherungsleistungen. Der Beitrag für freiwillig versicherte Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich mittlerweile auf über 600,- Euro pro Monat.

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