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Das Eintrittsalter ist in der Lebensversicherung und der privaten Krankenversicherung maßgebend für die Berechnung der Versicherungsbeiträge. Auch bei Einreichung eines Probeantrags ist das Eintrittsalter maßgebend.
Zum Beginn der Versicherung wird das Alter und somit die Höhe der Beiträge festgesetzt. Neben dem Eintrittsalter wird zur Berechnung des Versicherungsbeitrages auch noch das Geschlecht, die gewünschten Leistungen und der Gesundheitszustand mit einbezogen.
In der Gruppenversicherung wird bei manchen Versicherungsunternehmen die Berechnung des Eintrittsalters zugunsten der Versicherungsnehmer vereinfacht.
Für die private Krankenversicherung kann eine sogenannte große Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Beim späteren Eintritt in die private Krankenversicherung werden dadurch das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand gesichert, der bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung maßgebend war.
Dadurch wird der Versicherungsnehmer in eine jüngere Altersklasse eingestuft und profitiert von günstigeren Beiträgen, da somit das jüngere Eintrittsalter gesichert wurde. Die Frage nach dem derzeitigen Eintrittsalter ist dann Geschichte. Der Zeitpunkt für den Eintritt in die private Krankenversicherung ist dabei nicht maßgebend.
>>> Angebot Private Krankenversicherung
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