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Versicherungslexikon > A - G
Unter der Einlösungsklausel versteht man mehrere verschiedene Dinge. Zum einen ist der Versicherer berechtigt die Versicherungsleistung nur gegen Rückgabe des Versicherungsscheins auszuzahlen. Dies wird dann als einfache Einlösungsklausel bezeichnet.
Zum anderen kann der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer vereinbaren, dass das Versicherungsunternehmen nur gegen Vorlage des Versicherungsscheins die Leistung auszahlen darf. Trifft eine solche Vereinbarung zu, spricht man von einer verstärkten Einlösungsklausel.
Der Begriff Einlösungsklausel kann auch unter einer anderen Bedeutung verwendet werden. In der Lebensversicherung beginnt der Versicherungsschutz zum Beispiel erst, wenn der erste Versicherungsbeitrag von dem Versicherungsnehmer bezahlt wurde und die Versicherung “eingelöst“ wurde. Dabei spricht man von der strengen Einlösungsklausel.
In den anderen Versicherungssparten, wo Sie den Vergleich private Krankenversicherung und der Sachversicherungen durchgeführt haben, beginnt der Versicherungsschutz bereits ab dem vereinbarten Termin, wenn der erste Versicherungsbeitrag unverzüglich nach der Aufforderung vom Versicherer bezahlt wird. Unverzüglich bedeutet in diesem Fall 14 Tage. Dann spricht man von der erweiterten Einlösungsklausel.
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