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Beihilfe
Als beihilfeberechtigte Person müssen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen bei ärztlichen Behandlungen leisten. Dies ist ähnlich wie bei normal versicherten Personen, die keinen Anspruch auf Beihilfe haben.
Sollten Sie beispielsweise als Beamte zu einem Arzt oder Zahnarzt gehen, müssen Sie jeweils 10,- Euro pro Quartal an den Arzt zahlen. Im Jahr kommen dadurch allein 80,- Euro auf, die Sie selber dazu zahlen müssen.
Der Eigenanteil wird dann nochmal höher, wenn Sie zum Beispiel Arzneimittel benötigen. Hierfür fällt auch eine Eigenleistung in Höhe von 10 Prozent pro Arzneimittel an.
In der privaten Krankenversicherung haben Sie diese Eigenanteile nicht, da der PKV-Verband nicht den gesetzlichen Reformen unterliegt. Sie können entweder eine private Krankenversicherung ohne Eigenanteile (also ohne Selbstbeteiligung) oder mit einem Eigenanteil abschließen.
Bei der privaten Krankenversicherung mit einem Eigenanteil wird Ihr jährlicher Versicherungsbeitrag je nach Höhe des Eigenanteils vermindert. Je höher der Eigenanteil ist, desto günstiger wird der Beitrag. Wenn Sie also selten zum Arzt gehen, können Sie einen Eigenanteil vereinbaren und dementsprechend die Versicherungsbeiträge einsparen.
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