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Gesundheitsreform 2007
Veröffentlicht von in Gesundheitsreform • 03.09.2010 14:28:29
Die Gesundheitsreform 2007 ist am 01.01.2009 in Kraft getreten und beabsichtigt mehr Wettbewerb zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung herzustellen.

Dabei wurden unter anderem die folgenden Punkte vereinbart:

Unabhängig vom gesundheitlichen Zustand sollen zukünftig freiwillig Versicherte und privat Versicherte in die private Krankenversicherung wechseln können. Dazu soll ein Basistarif eingeführt werden, der allerdings nach Eintrittsalter und Geschlecht differenzierte Beiträge erheben wird.

Gesetzliche und private Krankenkassen müssen einen Basistarif mit Mindestleistungen anbieten. Eine Ablehnung eines Antrages zum Basistarif kann nicht infolge einer gesundheitlichen Risikoprüfung erfolgen.

Die Versicherten sollen zukünftig leichter das Unternehmen wechseln können. Dazu sollen die angesparten Altersrückstellungen bei Wechsel der privaten Krankenversicherung im Umfang des Basistarifes anrechnungsfähig übertragbar sein.

Der Basistarif darf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Würde durch die Bezahlung einer Prämie Hilfebedürftigkeit ausgelöst, reduziere sich der Beitrag auf die Hälfte.


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