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Obliegenheiten
Veröffentlicht von haenfling24.de in Private Krankenversicherung • 28.09.2010 16:29:29
Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung versichert sind, müssen Sie im Krankheitsfall bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Dies sind bestimmte Pflichten, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, damit er die Leistungen aus der Versicherung erhalten kann.

Dabei müssen Sie beispielsweise einen Krankenhausaufenthalt innerhalb zehn Tagen bei der Krankenversicherung anzeigen, damit das Krankenhaus die erbrachten Leistungen direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen kann.

Die private Krankenversicherung kann auch von der versicherten Person verlangen, dass die Arztberichte, die während einer Krankheitsbehandlung erstellt wurden, bei der Versicherung eingereicht werden, um die genauen Ursachen zu erkennen und ob eine Leistungspflicht von Seiten der Krankenversicherung besteht.

Bei einer Verletzung der Obliegenheiten kann die Krankenversicherung die Leistungen verweigern. Somit müsste der Versicherungsnehmer die Kosten der Behandlung selber tragen.

In besonders schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten darf der Versicherer das Vertragsverhältnis sogar kündigen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Versicherungsnehmer mehrere Krankenversicherungen oder Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen hätte, um sich finanziell zu bereichern.

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