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Beihilfeanspruch | Stationäre Wahlleistungen

Beihilfe

In manchen Bundesländern haben Beihilfeempfänger keinen Beihilfeanspruch auf stationäre Wahlleistungen. Im Folgenden können Sie prüfen, ob Sie in Ihrem Bundesland einen Anspruch auf stationäre Wahlleistungen haben.

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In den Bundesländern ohne Beihilfeanspruch auf stationäre Wahlleistungen können Sie Ihre Versicherungsleistungen mit einer stationären Krankenzusatzversicherung verbessern.

Bundesländer mit Anspruch auf stationäre Wahlleistungen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Bundesländer ohne Anspruch auf stationäre Wahlleistungen:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
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