Vergleich Private Krankenversicherung | Kostenlos PKV vergleichen

Suche

Direkt zum Seiteninhalt

Beamte und Beamtenverhältnisse

Versicherungslexikon > A - G

Bei Beamten unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten des Beamtenverhältnisses. Das liegt vor allem an dem Status und den Weg, den der Beamte eingeschlagen ist.

Bevor ein Beamter allerdings zu diesem Status kommt, ist der Beamte beispielsweise vorher als Referendar tätig, um die notwendige Qualifikation zu bekommen. Auch zu diesem Zeitpunkt macht es Sinn schon über die Beamter Krankenversicherung nachzudenken.

Beamte auf Lebenszeit
Beamte auf Lebenszeit sind Personen, die als Beamte hauptberuflich tätig sind. Voraussetzung hierfür ist die Vollendung des 27. Lebensjahres und die Bewährung in einer Probezeit.

Beamte auf Probe
Beamte auf Probe sind nach ihrer Ausbildung in das Beamtenverhältnis übernommen wurden. Sie sind vorerst angestellt und können bei ungenügender Leistung entlassen werden. Bestehen sie die Probezeit, werden sie meist als Beamte auf Lebenszeit eingestellt.

Beamte auf Widerruf
Hierunter fallen alle Beamten, die sich noch in der Ausbildung befinden, wie zum Beispiel Referendare oder Anwärter.

Beamte auf Zeit
Beamte auf Zeit sind Personen, bei denen das Beamtenverhältnis aufgrund deren Tätigkeit zeitlich begrenzt ist. Hierunter fallen zum Beispiel Bürgermeister.

>>> Angebot Private Krankenversicherung

Startseite | Private Krankenversicherung | Private Krankenversicherung für Angestellte | Private Krankenversicherung für Selbstständige | Private Krankenversicherung für Studenten | Private Krankenversicherung Kinder | Beihilfe | Private Krankenzusatz-Versicherung | Private Pflegeversicherung | Wechsel Krankenversicherung | Vergleich private und gesetzliche Krankenversicherung | Familienversicherung | Altersrückstellung | Basistarif | Gruppenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung | Gesundheitsreform | Versicherungslexikon | Sitemap


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü