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Beihilfe
In der Absicherung für die Gesundheit besteht sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung die Pflicht zusätzlich eine Pflegeversicherung mit abzuschließen. Viele Beamte fragen sich, wie sich das mit der Pflegeversicherung verhält, wenn man beihilfeberechtigt ist.
Als Beamte ist man gesetzlich dazu verpflichtet eine private Pflegeversicherung zu haben, um im Fall der Pflegebedürftigkeit die notwendigen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Für Beamte ist es daher sinnvoll die Pflegeversicherung auch bei der Krankenversicherung mit einzuschließen, wo bereits der Beihilfetarif vorhanden ist. Dadurch hat man die gesundheitliche Absicherung bei einer Gesellschaft.
Es ist jedoch auch möglich die Beamte Pflegeversicherung bei einer anderen Versicherung abzuschließen. Durch ein solches Vorgehen ist es möglich den Beitrag in der Pflegeversicherung zu verringern. Die günstigsten Anbieter haben in der Regel auch gute Leistungen im Pflegefall.
Der Pflegeversicherung Beitrag kann sich für junge Beamte bereits auf 10,- Euro monatlich belaufen. Je nach Alter wird der Beitrag für jeden Interessenten individuell berechnet.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im schlimmsten Fall nicht immer komplett mit den Kosten gedeckt. Daher können Sie als Beamte die Leistungen mit einer Pflegezusatzversicherung aufstocken, um im Pflegefall optimal abgesichert zu sein. Die Beiträge für die Pflegezusatzversicherung sind gering und erhöhen somit den gesamten Beitrag für die Krankenversicherung nur minimal.
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