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Basistarif Krankenversicherung

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Der Basistarif wurde in der privaten Krankenversicherung zum 01.01.2009 eingeführt und ersetzt den modifizierten Standardtarif.

Dadurch ist es möglich einen Tarif zu wählen, der in etwa dieselben Leistungen hat, wie die gesetzliche Krankenversicherung.

Der Beitrag für den Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.

Es dürfen für die Versicherten aufgrund von Krankheiten keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse erhoben werden. Die Aufnahme von interessierten Kunden in den Basistarif ist für die Versicherungsunternehmen unumgänglich.

Der Wechsel in den Basistarif kann vor allem für ältere privat Versicherte von Bedeutung sein, wenn aufgrund von Beitragsanpassungen der monatliche Versicherungsbeitrag im Rentenalter zu hoch wird. Allerdings sollte man auch im Auge behalten, dass dadurch die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht mehr so passabel sind wie vorher.

Daher ist vorab ein Angebot der Krankenversicherung unter Berücksichtigung der Altersrückstellungen zu prüfen. Wenn man seine Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen kann, kann man auch die Konditionen bei Günstig Kredit vergleichen.

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