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Ab dem 01.01.2009 wird der Basistarif in die private Krankenversicherung eingeführt. Somit haben zugangsberechtigte Personen für die private Krankenversicherung die Gelegenheit einen Grundtarif mit einem Leistungsumfang abzuschließen, der mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist, jedoch auch genau so teuer ist.
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Das Versicherungsunternehmen hat für den Basistarif ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass der Versicherer den Versicherungsantrag des Kunden annehmen muss.
Der Nutzen für Sie ist, dass gesundheitliche Einschränkungen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Versicherer darf zwar Ihren Gesundheitszustand abfragen, aber dafür keine Beitragszuschläge oder Ausschlüsse vereinbaren.
Der Beitrag für den Basistarif ist darüber hinaus auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt. Bei Hilfebedürftigkeit können Sie sogar einen Zuschuss vom zuständigen Träger verlangen. Somit zahlen Sie nur noch die Hälfte von Krankenversicherungsbeitrag.
Ansonsten sind Ihre Gestaltungsmöglichkeiten für den Basistarif ähnlich wie für die private Krankenversicherung. Sie können zum Beispiel zusätzlich eine Selbstbeteiligung mit dem Versicherer vereinbaren oder eine private Krankenzusatzversicherung mit einschließen.
Leistungen zum Basistarif
Aufgrund der geringen Leistungen in dem Basistarif, ist vorab erst einmal zu prüfen, ob Sie sich auch in der privaten Krankenversicherung versichern können, um wesentlich bessere Leistungen zu erhalten. Häufig wird der Basistarif private Krankenversicherung gewählt, wenn man aufgrund von Krankheiten keine anderen Möglichkeiten hat.
Photovoltaik | mac-zity.de | Ein gesunder Lebensstil und viel Lachen über Lustige Bildergalerien lässt manche Krankenversicherung überflüssig erscheinen.