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Aufgeschobene Rentenversicherung

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Der Begriff Aufgeschobene Rentenversicherung ist ein weitverbreiteter Begriff in der Lebensversicherung. Genauer gesagt, entstammt er der privaten Rentenversicherung.

Es handelt sich um eine aufgeschobene Rentenversicherung, wenn die Rentenzahlung aus der Versicherung nicht sofort beginnt, wie bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung, sondern erst später zu einem bestimmten Zeitpunkt, zum Beispiel zum 65. Lebensjahr. Daher kommt auch der Begriff "aufgeschobene".

Während der Vertragslaufzeit kann entweder zum Vertragsbeginn ein Einmalbeitrag angelegt werden oder laufend Beiträge gezahlt werden. Zum Rentenbeginn, zum Beispiel zum 65. Lebensjahr, wird dann das angesammelte Vermögen in Form einer Rente an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Ablaufleistung der aufgeschobenen Rentenversicherung nur zur Hälfte besteuert. Das heißt, dass für die Steuerabgaben lediglich die Hälfte Ihre Erträge aus der Rentenversicherung veranschlagt werden. Zu den Voraussetzungen für die Steuerersparnis zählen eine zwölfjährige Mindestvertragslaufzeit und ein Mindestablaufalter von 60 Jahren.

Zu den gegenwärtigen Versicherungsprodukten, die unter die aufgeschobene Rentenversicherung fallen, zählen zum Beispiel die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, die Direktversicherung oder die klassische private Rentenversicherung.

Aufgeschobene Rentenversicherung

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