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Arbeitgeberzuschuss Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Jede privatversicherte Person erhält von ihrem Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung muss von jedem Unternehmen gezahlt werden. Dadurch werden die Versicherungsbeiträge für den privatversicherten Angestellten extrem gesenkt.


Warum gibt es einen Arbeitgeberzuschuss?
Unabhängig davon bei welcher Krankenversicherung der Angestellte versichert ist, erhält er immer den Arbeitgeberzuschuss. Es ist gesetzlich festgelegt, dass das Unternehmen und die Arbeitnehmer die Kosten für die Krankenversicherung jeweils zur Hälfte tragen. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung.

Auf der monatlichen Gehaltsabrechnung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, ist Ihnen bestimmt schon mal aufgefallen, dass dort ein Arbeitgeberbeitrag für die Krankenversicherung aufgelistet ist.

Der Arbeitgeberzuschuss wird also immer anteilig von dem Unternehmen getragen. Dabei ist es unwichtig, wie hoch das Einkommen des Angestellten ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür beschreibt das Sozialgesetzbuch V im Paragraphen 257 mit der Überschrift Beitragszuschüsse für Beschäftigte.

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Höhe Arbeitgeberzuschuss
Die Höhe vom Arbeitgeberzuschuss ist abhängig von den tatsächlichen Versicherungsbeiträgen für die private Krankenversicherung. Da die Versicherungsbeiträge für jeden Versicherten individuell berechnet werden, ist die Höhe der Versicherungsbeiträge auch unterschiedlich. Da maximal die Hälfte der Beiträge vom Arbeitgeber bezuschusst werden, fällt der Arbeitgeberzuschuss mal höher und mal weniger aus.

Die maximale Höhe vom Arbeitgeberzuschuss errechnet sich mit Hilfe des Höchstbeitrags, den ein Angestellter in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen muss.

Höchstbeitrag Krankenversicherung

Da maximal die Hälfte vom Krankenversicherungsbeitrag der Arbeitgeber zahlt, erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung in Höhe von 279,23 Euro.


Arbeitgeberzuschuss private Pflegeversicherung
Zusätzlich zu dem Grundtarif der privaten Krankenversicherung erhalten Sie noch einen Arbeitgeberzuschuss zu der privaten Pflegeversicherung. Dieser berechnet sich ähnlich, wie der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung.

Für die Höhe vom Arbeitgeberzuschuss wird jedoch mit dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung gerechnet. Dieser beträgt 1,25 Prozent. Daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss in Höhe von
47,81 Euro pro Monat.


Wenn Sie jetzt beide Werte miteinander addieren, erhalten Sie den maximalen Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung.

Arbeitgeberzuschuss gesamt für die private Krankenversicherung

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung

Wenn Sie beispielsweise monatlich einen Versicherungsbeitrag für die private Krankenversicherung in Höhe von 500,- Euro bezahlen, bekommen Sie 250,- Euro Zuzahlung von dem Arbeitgeberzuschuss.

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