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Altersrückstellung | Gesetzlicher Zuschlag

Seit dem 01.01.2000 gibt es für die private Krankenversicherung einen gesetzlichen Zuschlag. Der Gesetzgeber hat diesen Zuschlag zum Schutz der Versicherten erhoben und ist somit verpflichtend vorgeschrieben. Die Altersrückstellungen dienen dem Aufbau von Kapital und sind in dem Versicherungsbeitrag zur privaten Krankenversicherung bereits mit eingerechnet. Dieser beträgt 10 Prozent von dem Nettobeitrag Ihrer privaten Krankenversicherung.

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Da der gesetzliche Zuschlag erst relativ spät eingeschlossen wurde, besteht bei vielen noch der Hintergedanke, dass die Krankenversicherungsbeiträge im Alter stark ansteigen werden.

Damit Ihre Beiträge im Alter konstant bleiben, werden zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr für Ihre private Krankenversicherung diese Altersrückstellungen aufgebaut. Daher werden schon früh Maßnahmen getroffen, damit die Versicherung im Rentenalter bezahlbar ist. Das heißt, dass der gesetzliche Zuschlag ab dem 60. Lebensjahr entfällt und somit der Versicherungsbeitrag wieder günstiger wird.

Die Altersrückstellungen bestehen aus einem Sparanteil, dem 10-prozentigen Zuschlag und den daraus resultierenden Zinserträgen. Die Zinserträge müssen jedes Jahr gutgeschrieben werden. Diese Gutschrift liegt bei 90 Prozent der erwirtschafteten Überschüsse.

Gesetzlicher Zuschlag für Altersrückstellungen

Sie sparen in unserem Beispiel also jeden Monat 25,69 Euro an Altersrückstellungen an. Dieser Betrag wird vom Beginn Ihrer Versicherung bis zum Ablauf verzinslich angelegt, damit Ihr Kapital zum Rentenalter entsprechend hoch ist.

Vergleich private Krankenversicherung

Sind Sie ab dem 01.01.2009 privat krankenversichert, werden Ihnen bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung die Altersrückstellungen voll angerechnet. Das Sicherungsvermögen bleibt somit erhalten.

Warum Altersrückstellungen?

Die Erhebung von Altersrückstellungen ist ein sehr gutes Verfahren, um die Versicherungsbeiträge im Alter stabil und konstant zu halten. Da die monatlichen Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Durchschnitt höher sind als Sparbeiträge in der aufgeschobene Rentenversicherung, wird dadurch ein großes Vermögen aufgebaut, was Ihnen im Rentenalter durch günstige Versicherungsbeiträge wieder zu Gute kommt.

Nach neuen Gesetzen ist die Mitnahme von Altersrückstellungen von Versicherung zu Versicherung möglich, damit die Versicherungsnehmer keine finanziellen Einbußen haben. Ohne Altersrückstellungen ist die PKV nur für junge Menschen günstig.



Ihr Vorteil

Trotz steigender Kosten für Gesundheitsaufwendungen bleiben Ihre Beiträge für die private Krankenversicherung ab dem 65. Lebensjahr konstant und können aufgrund der
großen Ansammlung des Kapitals sogar sinken.

Wenn Sie schon früh in die private Krankenversicherung eingestiegen sind, haben Sie ein sehr hohes Kapital an Altersrückstellungen angespart. Dadurch sind die Altersrückstellungen oft auch über dem 80. Lebensjahr hinaus noch sehr hoch. Ist dies auch bei Ihnen der Fall müssen die Versicherungsbeiträge der Krankenversicherung ab diesem Zeitpunkt nochmal verringert werden.

In der freiwilligen Pflegetagegeldversicherung kann sogar eine entsprechende Leistungserhöhung vorgenommen wird. Durch die Erhöhung entfällt dann meist jedoch die Beitragsminderung.

Für die private Krankenversicherung dürfen Beitragsänderungen erst in Kraft gesetzt werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Beitragsänderung zugestimmt hat.

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