Hauptmenü
Versicherungslexikon > A - G
Sie haben die Möglichkeit Ihren Versicherungsschutz in der Krankenversicherung jederzeit zu ändern. Für eine Änderung müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Änderung in Kraft tritt und für Sie keine Nachteile entstehen.
Die Änderung der Krankenversicherung kann jederzeit schriftlich beantragt werden. Wenn Sie eine Änderung des Tarifs wünschen, können Sie in eine Krankenversicherung wechseln, die denselben Versicherungsschutz hat. Dies können Sie allerdings nur, wenn Sie keine schwerwiegenden Krankheiten haben und die Versicherbarkeit erfüllt ist.
Bei einer Änderung der Krankenversicherung werden Ihre Altersrückstellungen bei dem neuen Tarif angerechnet. Die Änderung wird in der Regel zum Anfang des Versicherungsjahres oder des Kalenderjahres wirksam.
Erhöhung des Versicherungsschutzes
Wenn Sie eine Änderung haben möchten, die Ihren Versicherungsschutz in der Krankenversicherung erhöht, verlangt die Krankenversicherung in der Regel eine neue Beantwortung der Gesundheitsfragen, damit das Risiko neu eingeschätzt werden kann. Daraufhin kann die Krankenversicherung auch einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen.
Für die Teile in denen der Versicherungsschutz durch die Änderung erhöht wird, verlangt die Krankenversicherung eine Wartezeit.
Untermenü