Hauptmenü
Versicherungslexikon > A - G
Die Ablaufleistung bei einer Versicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherung. Sie beschreibt den Kapitalertrag, der bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder aufgeschobene Rentenversicherung angesammelt wurde. Zum Ende der Vertragslaufzeit wird die vereinbarte Versicherungssumme mit den angesammelten Überschussanteilen an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Alternativ kann im Vertrag auch ein Rentenwahlrecht vereinbart werden, sodass der Bezugsberechtigte eine lebenslange, monatliche Rente als Ablaufleistung erhält.
Während der Vertragslaufzeit können verschiedene Aussagen zu der Ablaufleistung gemacht werden. Zum einen gibt es die garantierte Ablaufleistung. Wie der Name schon sagt, ist diese Leistung bei Ablauf der Versicherung garantiert. Die Summe wird mit dem festgesetzten Rechnungszins hochgerechnet, der zu der Zeit des Vertragsabschlusses gültig war. Dadurch ist schon bei Vertragsbeginn eine feste Zusage zu der Ablaufleistung möglich.
Die voraussichtliche Ablaufleistung ist die gesamte denkbare Summe mit Einrechnung aller momentanen Überschussanteile. Dieser Gesamtbetrag kann allerdings von dem Versicherungsunternehmen aufgrund von Marktschwankungen und Änderungen am Kapitalmarkt nicht gewährleistet werden. Dieser Betrag ist nur eine Kalkulation der Ablaufleistung unter Berücksichtigung der derzeitigen Leistung der Überschüsse.
Untermenü